
Eine von der BaFin erteilte Geschäftsbetriebserlaubnis erlischt, wenn von ihr nicht innerhalb eines Jahres seit ihrer Erteilung Gebrauch gemacht wird. Sie erlischt auch, wenn das Institut nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz von der Entschädigungseinrichtung ausgeschlossen worden ist.
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